Deins ist meins: Vermieten und Tauschen

Die schönste Zeit im Jahr geht leider viel zu schnell vorbei. Damit Ferienwohnungen nicht unnötig leer stehen, kann man sie auch wunderbar vermieten. Dazu stellt man ganz einfach Text und Fotos auf die jeweilige Plattform ins Internet. Als alternative zur Vermietung, könnte man die eigene Ferienwohnung gegen eine andere eintauschen. Der Vorteil: Viele rechtliche und steuerliche Fragen stellen sich erst gar nicht. Außerdem erkunden Sie einmal ein neues Eck der Welt ohne teure Wohnkosten zu bezahlen. Was beim Vermieten und Haustauschen beachtet werden muss.

 

Fewo Direkt: Deutschlands Nummer 1 in der Online-Ferienwohnungsvermietung hat zwei bis fünf Millionen Nutzer pro Monat (Zahlen aus 2014). Als Vermieter zahlen sie einen prozentuellen Anteil des Mietpreises an Fewo Direkt. Dieser kann zwischen vier und acht Prozent zuzüglich der Steuer liegen und ist mit 354 Euro gedeckelt.

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über Fewo Direkt. Sie erhalten das Geld einen Tag nach der Anreise des Gastes abzüglich der Gebühr. Mehr zur Gebühr von Fewo Direkt finden Sie hier. Hier gibt es noch mehr Tipps zum Vermieten: https://www.fewo-direkt.de/info/marketing/vermieter-ratgeber.

 

Airbnb: Ursprünglich wollte Airbnb Reisenden authentische Erfahrungen bei Einheimischen bieten, die ihrerseits mittels aufblasbarer Matratze (darum: „Air“ bed and breakfast) einen Schlafplatz boten und so ein paar Euro dazuverdienen konnten. Mittlerweile hat sich das alles sehr professionalisiert – Vermieter auf Airbnb offerieren ein volles Urlaubserlebnis. Authentische Gastgeber, die mit den Backpackern gemeinsam Abendessen kochen, sind dort wohl kaum mehr zu finden. Wer  herausfinden möchte, wie viel die eigene Ferienwohnung pro Woche wert ist, gibt seine Daten zunächst mal hier ein: https://www.airbnb.at/host

Auch hier übernimmt Airbnb die gesamte Zahlungsabwicklung. 24 Stunden nach Check-in des Gastes wird das Geld überwiesen. Auch eine Versicherung von 800.000 Euro ist dabei. Airbnb verlangt vom Vermieter dafür eine Gebühr in der Höhe von drei Prozent. Auch der Mieter zahlt einen Beitrag an Airbnb. Es gibt allerdings rechtlich einiges zu beachten: Ist man selbst nur der Mieter des Feriendomizils, so müsste die Zustimmung des Vermieters für die Weitergabe eingeholt werden. Besitzt man die Wohnung, dann bräuchte man das o.k. der anderen Parteien im Haus um die Vermietung vorzunehmen. Nur wer das Haus selbst vollständig besitzt, kann dies ohne Zustimmung Dritter vermieten. Außerdem müssen Abgaben wie Steuern oder Ortstaxen bezahlt werden werden. Was es sonst noch rechtlich zu beachten gibt, erfahren Sie hier: http://blog.zoomsquare.com/wohnung-vermieten/

 

#3 Haustauschen: Plattformen wie Homelink oder Haustauschferien bieten ebenso die Möglichkeit die eigenen vier Wände zu inserieren und gleichzeitig im eigenen Inserat Wunschziele anzugeben. So erhöht man die Chance von Italienern kontaktiert zu werden, wenn man für alle sichtbar nach Italien will. Umgekehrt kann man natürlich selbst nach Destinationen suchen. Auf Haustauschferien gibt es mehr als 65.000 Einträge. Nicht nur Ferienwohnungen, auch Hauptwohnsitze können hier gegen ein Urlaubsdomizil eingetauscht werden. Eine Mitgliedschaft wird für ein Jahr abgeschlossen und kostet derzeit 130 Euro. Nur Mitglieder können einander kontaktieren und einen Tausch abschließen. Homelink beschreibt hier die 10 Grundregeln für einen Haustausch. Hier gibt es auch noch ein Erfahrungsbericht zum Haustausch.

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