Rechtsberatung beim Kauf

Wer sich entschieden hat, ein Ferienhaus zu kaufen, darf sich davor einiges überlegen. Es beginnt bei der Nutzung – wird das Haus selbst genutzt, dient es nur der Vermietung oder soll beides stattfinden? Demgemäß wird das Haus gestaltet und eingerichtet. Doch lange vorher darf man sich einiges zum Kauf überlegen.

Tipps zum Kauf

Hier einige Tipps, die man noch vor dem Haus durchdenken sollte:

  • Bedürfnischeck und Lage
    Wenn man das Ferienhaus selbst nutzen möchte, wird man sich für die Traumlage entscheiden, die man selbst als solche befindet, keine Frage. Doch wird diese Lage auch den Bedürfnissen der kommenden Jahre gerecht? Wie lange reist man an, wird man lange Autofahrten auch in 15 Jahren noch bewältigen können – das darf vorher abgeklärt werden.
  • Qualitätscheck
    Wer ein Haus VERKAUFEN möchte, wird naturgemäß einige optische Korrekturen vornehmen, um einen guten Preis zu erzielen. Lassen Sie sich nicht von Äußerlichkeiten täuschen, der Kauf eines Ferienhauses erfordert ebenso viel Genauigkeit wie der eines Eigenheimes. Die Vorstellung, dann im Urlaub alle möglichen Reparaturarbeiten selbst durchzuführen klingt vielleicht bewältigbar, wird aber in der Realität nicht viel Freude machen. Bei Unklarheiten unbedingt mit ähnlichen Objekten in der Gegend vergleichen und Fachpersonal hinzuziehen.
  • Preisvergleiche
    Die Preise für Feriendomizile variieren extrem, ganz abhängig von der Infrastruktur, der Lage und den Trends. Oftmals gibt es vor Ort Unterschiede je nach Straßenzug oder Nähe zum Meer, zur Piste oder zum Stadtzentrum. Wenn man sich ein wenig Zeit für Recherche nimmt, kann man ein günstigeres Objekt erwischen, das traumhaft liegt und noch nicht im Fokus der „Trendler“ liegt.
  • Kaufverträge und Rechtsberatung
    Je nach Land ist es sehr unterschiedlich, um man als Ausländer einfach so kaufen kann. In Italien muss man vor dem Kauf im dortigen Steueramt eine Steuernummer zu beantragen, genauso wie in Frankreich und auch einigen anderen Ländern ist außerdem ein Vorvertrag üblich, mit dem der Käufer eine Anzahlung leistet. Der Eigentumswechsel findet dann erst durch den Vertrag beim Notar statt. In Österreich benötigt man für den Kauf einer Immobilie die Zustimmung der Ausländer-Grundverkehrsbehörde der jeweiligen Landesregierung. Zu all diesen rechtlichen Feinheiten und auch zur Besprechung des Kaufvertrages sollte man sich unbedingt einen Anwalt nehmen!
  • Finanzierung
    Bevor man noch an die Kaufverträge geht, schlägt die Stunde der Wahrheit: Kann und will man sich das Objekt der Wahl leisten, ist es finanzierbar? Kaufpreis, Erwerbsnebenkosten, Instandhaltungskosten, Mieteinnahmen und Finanzierung sollten zusammenpassen. Für eine Auslandsimmobilie wird geraten, mindestens 40 bis 50 Prozent Eigenkapital zur Verfügung zu haben. Der Bankberater des Vertrauens kann dann über weitere Finanzierungsoptionen aufklären. Nachdem sich die Bedingungen dazu laufend ändern, möchten wir hier keine exakten Tipps geben, diese könnten in einem Jahr bereits veraltet sein.

Ferienwohnung einrichten wünscht einen schönen Sommer 2020!

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